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AGBs 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUSSCHLUSS DES WIDERRUFUNGSRECHTS

Ferienwohnungen Schloß Neuhof  (auch "Vermieter" in den AGBs genannt) ) macht Sie darauf aufmerksam, dass von Ihnen vorgenommene Reservierungen gesetzlich bindend sind. Ein Widerrufsrecht (die sogenannte Bedenkzeit) von 14 Tagen ist für die Vereinbarungen, die Sie mit Ferienwohnungen Schloß Neuhof  abschließen, nicht anwendbar.

Durch die Zahlung stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Bitte beachten Sie dass keine Ausnahmen wegen Corona gemacht werden. Das Risiko liegt beim buchenden Gast, die Bedingungen bleiben gültig. 

 

1. Vertragsschluss

a) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung / Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsanfrage des Mieters bestätigt.

b) Die Ferienwohnung / das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

b) Bei Reservierung eines Mietobjekts wird eine Anzahlung von 40 % des Gesamtpreises als Anzahlung fällig. Die Zahlung der oben genannten Beträge muss innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum/Datum der von Ferienwohnungen Schloß Neuhof erhaltenen Vertragsbestätigung erfolgen. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Anreise per Überweisung fällig.

a) Der Mieter schuldet Ferienwohnungen Schloß Neuhof den vereinbarten, in der Reservierungsbestätigung und Rechnung angegebenen Mietpreis.

b) Ermäßigungen und/oder spezielle Sonderangebote können nach getätigter Buchung nachträglich nicht mehr gewährt werden.

c) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als vier Monate später liegenden Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer und/oder Gebühren, so erhöht sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung und/oder Gebühren der Reisepreis; diese Erhöhung wird der Vermieter spätestens 21 Tage vor Reisebeginn geltend machen.

 

3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 250 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.

Ferienwohnungen Schloß Neuhof kann die Kaution jedoch, wenn die Umstände das erfordern (z.B. bei Anmietung durch eine Gruppe), erhöht werden. Die Kaution dient der Gewährleistung von Schäden und/oder Kosten - im weiten Sinne des Wortes -, die für Ferienwohnungen Schloß Neuhof bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen eines Nutzers oder bei Zufügung von Schaden auf eine andere Art durch einen Nutzer und/oder Mitreisenden des Mieters entstehen können. Sollte die Kaution nicht unmittelbar entrichtet werden, ist Ferienwohnungen Schloß Neuhof  berechtigt, den Nutzern und deren Begleitern den Zugang zum Mietobjekt zu untersagen. Sollte der Mieter mit der Bezahlung der Kaution in Verzug sein, ist Ferienwohnungen Schloß Neuhof  zudem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen (zu annullieren). Die Kaution oder der eventuelle Restbetrag der Kaution wird nach Abzug der Forderungen (Schäden am Inventar/Mietobjekt und/oder sonstige Kosten) dem Mieter und/oder den Nutzern und deren Begleitern von Ferienwohnungen Schloß Neuhof zurückerstattet. Mögliche (weitere) Schadensersatzansprüche verfallen durch diese Rückerstattung nicht. Rückerstattungen erfolgen spätestens 2 Wochen nach Abreise. 

4. Mietdauer

a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. 

Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt.


b) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

5. Rücktritt durch den Mieter

a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.


b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: kostenlos
Rücktritt bis zum 15. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen 100%


c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

6. Kündigungsrecht

a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
c) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.
f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

7. Höhere Gewalt und Änderungen

a) Sollte Ferienwohnungen Schloß Neuhof eventuell durch höhere Gewalt vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sein, den Vertrag komplett oder teilweise zu erfüllen, kann dem Mieter von Ferienwohnungen Schloß Neuhof innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung ein Ersatzangebot (für eine andere Wohnung oder einen anderen Zeitraum etc.) unterbreiten.

b) Höhere Gewalt auf Seiten Ferienwohnungen Schloß Neuhof besteht dann, wenn die Erfüllung des Vertrags komplett oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft durch Umstände, die nicht in der Macht von Ferienwohnungen Schloß Neuhof liegen, verhindert wird. Hierunter fallen Kriegsgefahr, Streiks, Blockaden, Brand, Überschwemmungen und andere Störungen und Vorfälle.

c) Der Mieter ist berechtigt, das Ersatzangebot abzulehnen. Wenn der Mieter das Ersatzangebot ablehnen, muss der Mieter dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ersatzangebots kenntlich machen. In diesem Fall hat Ferienwohnungen Schloß Neuhof das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Mieter hat dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung des Mietpreises/des bereits bezahlten Teils des Mietpreises. In diesem Fall ist Ferienwohnungen Schloß Neuhof nicht zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet.

d) Gelegentlich können Bauarbeiten unerwartet in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft stattfinden. Ferienwohnungen Schloß Neuhof kann hierfür keine Verantwortung übernehmen. Gleiches gilt für Lärmbelästigungen durch Nachbarn, Kirchenglocken oder landwirtschaftliche Geräte. Ferienwohnungen Schloß Neuhof kann den Mieter auch nicht vor Umweltproblemen in der Urlaubsregion (z. B. Seewasserverschmutzung) schützen und empfiehlt, diesbezügliche Veröffentlichungen in den Medien zu befolgen. 

 

8. Pflichten des Mieters

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu erstatten.

f) Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d.h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsacke im Müllcontainer entsorgen).

9. Haftung des Vermieters

a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

d) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in dem Mietobjekts und/oder anderen Einrichtungen wie dem Garten entstehen.

e) Der Vermieter haftet nicht für Störungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden.

f) Der Mieter haftet für alle Verluste und/oder Schäden am Mietobjekt und/oder am Eigentum von Ferienwohnungen Schloß Neuhof, die während der Nutzung durch den Mieter und/oder andere Nutzer verursacht werden, ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch Sie und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Zustimmung in dem gemieteten Objekt, dem dazugehörigen Garten und auf dem Parkgelände befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer und/oder Dritter.

g) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die (auch) auf eine Handlung oder Unterlassung des Mieters, anderer Nutzer, Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung in dem Mietobjekt, dem dazugehörigen Garten und dem Parkgelände befinden, zurückzuführen sind.

h) Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung von Ferienwohnungen Schloß Neuhof grundsätzlich ausgeschlossen.

i) Ferienwohnungen Schloß Neuhof haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste oder Geräusche natürlichen Ursprungs.

10. Tierhaltung

Haustiere (nur das Mitbringen von Hunden ist erlaubt)

Wenn man als Eigentümer von Ferienwohnungen "ja" dazu sagt, dass ein Haustier mitgebracht werden darf, beruht das in hohem Maße auf dem Vertrauen in Sie, die Mieter, als Haustierhalter. Ich bin selbst Hundebesitzer und immer froh, wenn ich zusammen mit meinem Hund in schönen Ferienhäusern Urlaub machen darf. Ich möchte Sie darum höflichst bitten, die folgenden – nicht böse gemeinten - Regeln während Ihres Aufenthaltes in den Ferienwohnungen einzuhalten.

a) Hunde (andere Haustiere oder Tiere sind nicht erlaubt) dürfen mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

b) Je nach Ferienwohnung kann dem Mieter oder den Nutzern erlaubt werden, maximal ein bis zwei Hunde mitzubringen. Sollten Sie als Nutzer den Wunsch haben, Hunde mitzubringen, müssen Sie dies sofort bei der Buchung angeben. Ferienwohnungen Schloss Neuhof behält sich das Recht vor, Hunden -ohne Begründung - den Zutritt zu den Ferienwohnungen zu verweigern.

c) Hunde haben keinen Zutritt zu Badezimmern und zum Bett.

d) Die Hunde dürfen für die anderen Gäste und Hausbewohner keine Belästigung darstellen. Die örtlichen Anweisungen müssen befolgt werden. Hunde sind im Schloßpark an der Leine zu führen. 

d) Ein Schlafkorb/Bett kann mitgenommenen werden.

e) Ein Schutz gegen Flöhe ist verpflichtend (Tropfen, Pillen oder Halsband).

f) Haustiere von Besuchern sind nicht erlaubt.

g) Für den Transport von Tieren in andere Länder innerhalb der EU gilt, dass die Tiere im Besitz eines Passes nach europäischem Muster sein müssen (seit 3. Juli 2004). Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und anhand eines Chips oder einer Tätowierung identifiziert werden können. Sie sind selbst verantwortlich für die richtigen Reisedokumente, die an Ihrem Zielort verlangt werden und auf Verlangen von Ferienwohnung Schloß Neudorf vorgezeigt werden müssen.

h) Für alle Bedingungen in Bezug auf Hundehaltung verweisen wir Sie auf die Hundevorschriften die in der Bundesrepublik Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern gültig sind.  

i) Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.

j) Es sind nur Haus-Tiere erlaubt, keine Hunde die im Zwinger gehalten werden. 

k) Ball-, Stöckchenspiele ect. bitte ausschließlich im Außenbereich der Ferienunterkunft 

l) Grobe Verschmutzungen in Verbindung mit dem Hund (beispielsweise Fellhaare, Futterreste ...) sind vor Abreise durch den Mieter zu entfernen. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behalten wir uns vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Rechnung bemisst sich am Grad der Verschmutzung

m) Futterplätze ausschließlich auf gefliestem Boden einrichten (nicht auf dem Laminat)

n) Die "Hinterlassenschaften" des Hundes im Außenbereich der Unterkunft sind bitte umgehend, spätestens jedoch bei Abreise, aufzunehmen und in einem gut verschlossenen Kot Beutel über den Müllbehälter im Außenbereich zu entsorgen

o) Das in der Ferienunterkunft befindliche Inventar wie z.B. Handtücher, Decken, Kissen, Töpfe usw. darf nicht für den Hund zweckentfremdet werden.

p) Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, in vollem Umfang. Etwaige Beschädigungen, die durch den Hund verursacht wurden, sind bitte umgehend zu melden.   

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung

a) Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

b) Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen.

c) Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

d) Parties sind nicht gestattet.

e) Die Nutzung eines Grills in den Unterkünften ist nicht gestattet. 

f)  Rauchen in den Unterkünften ist nicht gestattet.

g) Das Laden eines Elektro-KFZ über den Hausstrom ist unzulässig, Zuwiderhandlungen werden geahndet, der Mietvertrag erlischt per sofort.

h) In die Toiletten dürfen grundsätzlich keine Abfälle wie Zellstoffartikel (z. B. Hygieneartikel), Obstschalen, Essensreste usw. geworfen werden.

i) Der Wohnungseigentümer oder dessen Bevollmächtigter hat die Vollmacht zur Ausübung der Aufsicht auf dem gesamten Grundstück. Er hat für Ruhe und Ordnung und Durchführung der Bestimmungen der Hausordnung Sorge zu tragen. Die Hausverwaltung & deren Bevollmächtigte sind im Besitz des Generalschlüssels. Bei Abwesenheit der Mieter ist die Hausverwaltung jederzeit berechtigt, zur Abwendung von Schäden an persönlichem oder am Gesamteigentum, die Wohnungen zu betreten. 

h) Kerzen sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, aber der Vermieter stellt LED Kerzen zu Verfügung die sehr echt wirken und für Gemütlichkeit sorgen. 

13. INTERNETNUTZUNG

a) Ferienwohnungen Schloß Neuhof hält in einigen Unterkünften einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke zur Nutzung für Nutzer und deren Begleiter bereit.

b) Ferienwohnungen Schloß Neuhof stellt dem Mieter die für die Internetnutzung erforderliche Hard-und Software nicht zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard-und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten.

c) Ferienwohnungen Schloß Neuhof ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Ferienwohnungen Schloß Neuhof  werden dadurch nicht eingeschränkt.

d) Jeder Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Jeder Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Nutzer und dessen Begleiter auslösen kann. Ferienwohnungen Schloß Neuhof weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können.

e) Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Nutzer und/oder dessen Begleiter hat Ferienwohnungen Schloß Neuhof  das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren.

f) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollte Ferienwohnungen Schloß Neuhof von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter Ferienwohnungen Schloß Neuhof  schadlos zu halten.

 

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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